Ihre Fragen schnell beantwortet.

Vertrag

 

Welche Daten benötigt GENO Strom von mir, damit ich Kunde werden kann?
GENO Strom benötigt Ihren Namen und die Adresse, damit Ihnen ein Antragsformular zugeschickt werden kann. Dieses Antragsformular senden Sie dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihrer letzten Stromrechnung an GENO Strom zurück.
Die Antragsunterlagen können auch bei Ihrer Genossenschaft angefordert werden - sofern diese Vertriebspartner von GENO Strom ist.
 nach oben

Wie lange dauert es, bis ich vom GENO Strom-Angebot profitieren kann?
Etwa 4 bis 6 Wochen nach Zusendung Ihres Antrages an GENO Strom wird der Übergang nahtlos vonstatten gehen - vorausgesetzt, Ihr Vertrag mit dem bisherigen Stromanbieter hat eine Kündigungsfrist von einem Monat, was der Normalfall ist. Jeweils zum Monatsersten erfolgt die Umstellung. Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben von GENO Strom.
 nach oben

Ist eine Mindestlaufzeit vorgeschrieben?
Ja, Ihr GENO Strom-Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten, bei einmonatiger Kündigungsfrist zum Vertragsende. Ihr Vertrag verlängert sich dann automatisch jeweils um drei Monate.
 nach oben

Muss ich bei meinem jetzigen Stromanbieter selbst kündigen?
Nein, das erledigt GENO Strom für Sie. Alles was wir hierfür benötigen, ist der von Ihnen ausgefüllte Auftrag und eine Kopie Ihrer letzten Jahres-Stromrechnung.
 nach oben

Wie sind die Zahlungsformen bei GENO Strom?
Die Zahlungsweise kann per Einzugsermächtigung oder Überweisung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
 nach oben

Wer liest zum Vertragswechsel meinen Zählerstand ab?
Sie selbst oder Ihr Netzbetreiber.
 nach oben

Was ist ein Strombezug zu Sonderbedingungen?
Bei großen Stromabnehmern wird neben der Arbeit (kWh) auch die Leistungsabnahme (in kW) gemessen. Diese Abnehmer erhalten individuelle Stromlieferverträge (Sonderverträge). GENO Strom wird auch diesen Abnehmern entsprechende Verträge anbieten. Die Vertragsinhalte werden individuell gestaltet. Jeder Stromabnehmer mit Leistungsmessung erhält deshalb ein spezielles individuelles Angebot von GENO Strom erstellt. Hierzu ist eine Kopie der letzten Jahres-Stromrechnung (12-Monatszeitraum) bei GENO Strom einzureichen.
 nach oben

Muss ich meinen Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass ich meinen Stromanbieter wechsle?
Nein, das ist nicht nötig, es sei denn, Sie bekommen Ihre Stromabrechnung direkt vom Vermieter zugestellt. In diesem Fall sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.
 nach oben

Seit wann gibt es die Öko- bzw. die Stromsteuer?
Mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" wurden zum 1.4.1999 unter anderem eine Stromsteuer eingeführt.
 nach oben

Wie hoch ist die Öko- bzw. Stromsteuer?
Die derzeit gültige Stromsteuer beträgt 2,05 ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer.
 nach oben

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
Am 1.April 2000 ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in Kraft getreten. Mit der Einführung des EEG will der Gesetzgeber im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch erreichen. Dieses Gesetz bringt - wie das KWK-Gesetz - neue finanzielle Belastungen für Energieversorger und Kunden mit sich.
 nach oben

Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz)
Am 18. Mai 2000 folgte das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz). Das KWK-Gesetz dient dem befristeten Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung im Interesse der Energieeinsparung und Klimaschutz. Dieses Gesetz führt - wie das EEG - zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für Energieversorger und Kunden.
 nach oben

 

service-hotline

Service rund
um den Strom:
Sicher
Schnell
Direkt

0180 / 10 20 30 3
3,9 Ct./Minute*
Servicezeiten:
Mo - Do  8 - 17 Uhr
Fr 8 - 16 Uhr
 
* aus dem dt. Festnetz, max 42 Ct.
pro Minute aus dem Mobilfunknetz