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08.04.2011


Kaum einer bereut den Wechsel

Mehr als die Hälfte aller Stromkunden hat schon einmal den Anbieter gewechselt. Die meisten von ihnen würden das jederzeit wieder tun. Hauptgrund: Geld sparen.

Nach einer Umfrage des Verbraucherportals Verivox haben bereits 57 Prozent der Stromkunden sich schon einmal für einen anderen Lieferanten entschieden. 90 Prozent davon würden dies erneut tun, wie die Befragung von 3500 Verbrauchern ergab. Als Motivation zum Wechsel gaben 93 Prozent derjenigen, die schon einmal gewechselt sind, an, Geld zu sparen. 14 Prozent der Verbraucher (Mehrfachnennungen waren möglich) entschieden sich für Ökostrom. Knapp 13 Prozent der Befragten gaben an, aus Unzufriedenheit dem bisherigen Versorger gekündigt zu haben.

Vier Prozent aller Befragten haben den Angaben zufolge schon einmal einen anderen Tarif beim lokalen Versorger gewählt. 39 Prozent haben bisher noch nie den Anbieter gewechselt.

Wechsel lief für Mehrheit reibungsfrei

Ein Großteil der Kunden war nach dem Wechsel zu einem neuen Anbieter zufrieden. 26 Prozent der Teilnehmer hätten die Abwicklung als „sehr gut“ und 41 Prozent als „gut“ bewertet. Elf Prozent fanden den Wechselprozess laut Verivox „befriedigend“.

Die Preise des neuen Anbieters wurden von den meisten Teilnehmern der Umfrage positiv bewertet: 15 Prozent gaben die Note Sehr gut, 50 Prozent Gut. 24 Prozent entschieden sich den Angaben zufolge für die Note Befriedigend.

Quelle: Focus online

 

18.12.2010


Interessant: Die Zusammensetzung des Strompreises für Haushaltskunden

Der Strompreis für Haushaltskunden besteht allein zu rd. 40 Prozent aus Steuern und
Abgaben, weitere 35 Prozent entfallen auf Entgelte für die Nutzung der Stromnetze und
nur 25 Prozent werden durch Großhandelspreise und Vertriebskosten unmittelbar vom
Markt beeinflusst.

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Begriffe erläutert: 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Umlage, mit der die Energieerzeugung
aus erneuerbaren Energien, z.B. Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik, gefördert
wird.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert mit der entsprechenden Umlage
die Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, wie beispielsweise Block-
heizkraftwerke oder Brennstoffzellenheizungen.

Die Konzessionsabgabe wird von den Kommunen als Entgelt für eingeräumte
Nutzungs- und Wegerechte verlangt, wenn für den Bau und Betrieb von Stromnetzen
öffentliche Straßen und Plätze benutzt  werden.

Die Stromsteuer, als Ökosteuer auch Thema bei den Benzinpreisen, ist eine Abgabe
zur Förderung klimapolitischer Ziele, soll aber auch zur Stabilisierung des Rentenbei-
tragssatzes dienen.

Die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 19 %.


Quelle: GENO Strom / AEW

 

12.08.2009


Energiedaten

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.bmwi.de, Bereich Energie) sind interessante Informationen zum Thema Energieversorgung eingestellt. Es geht u.a. um Fragen wie z.B.:
- woher kommen die verschiedenen Energieträger
- wie groß sind die weltweiten Ressourcen
- wieviel Energie wird verbraucht
- welche Umweltbelastungen sind damit verbunden
- wieviel müssen wir für Energie bezahlen
Die Informationen sollen zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge und zur Beantwortung wichtiger Fragen rund um die Energieversorgung beitragen.

 

27.10.2006


Stromanbieter leicht zu wechseln

Die Bundesregierung hat Verordnungen zur Neufassung der allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas bestätigt, so dass diese in Kürze in Kraft treten können.

Die Regelungen sollen Rechtssicherheit für alle Haushaltskunden und die betroffenen Energieversorger schaffen. Ein wichtiges Anliegen der Reform ist die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen Wechsel des Energielieferanten. So regelt das neue gesetzliche Anschlussnutzungsverhältnis automatisch die Rechtsbeziehungen zwischen Energieverbraucher und Netzbetreiber, ohne dass vom Verbraucher noch der Abschluss eines gesonderten Anschlussvertrages mit dem Netzbetreiber gefordert werden kann. Das Anschlussnutzungsverhältnis bleibt auch im Falle eines Lieferantenwechsels unverändert.

Für Stromkunden mit einem so genannten Grundversorgungstarif wird der Wechsel des Anbieters einfacher. Sie können ihren Vertrag künftig mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bisher galt eine Kündigungsfrist von einem Jahr, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums erläuterte. Die Bundesregierung bestätigte jetzt Verordnungen zur Neufassung der allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas.

Schaltete ein Mieter in einer neuen Wohnung das Licht an, schloss er damit bislang automatisch einen Vertrag mit dem größten Stromanbieter am Ort ab. Dieser Grundtarif habe aber häufig nicht den Bedürfnissen der Kunden entsprochen, so die Sprecherin. Nun könne der Kunde den Tarif nach einem Monat wechseln. Wer umziehe müsse sogar nur eine Frist von zwei Wochen einhalten. Die neuen Regelungen gelten vorerst nur für Kunden, die nach in Kraft treten des Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2005 einen Vertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen haben, heisst es. Alle anderen müssten noch ein halbes Jahr warten.

Bundeswirtschaftsminister Glos: "Wer als Stromverbraucher mit seinem bisherigen Lieferanten unzufrieden ist, kann jetzt unkomplizierter seinen Lieferanten wechseln. Gerade in Zeiten hoher Strompreise ist es wichtig, dass Verbraucher die Wahl haben und nicht überhöhten Preisen ausgesetzt sind. Auch im Energiebereich muss sich der Wettbewerb durchsetzen."

Quelle: BMWI / LKZ

 

18.10.2006


Der Einfluss erneuerbarer Energien auf den Strompreis ist gering

Die Förderung erneuerbarer Energien hat wenig Einfluss auf die Höhe der Strompreise. Nur ca. 3 % der Preishöhe lassen sich darauf zurückführen. Den mit Abstand größten Kostenfaktor stellen mit einem Preisanteil von ca. 30 - 35 % Entgelte für die Netznutzung dar. Danach erst folgen die Stromproduktion und der Stromvertrieb mit ca. 25 %. Weitere Preisbestandteile sind die Mehrwertsteuer, die Ökosteuer, die Konzessionsabgabe, Messkosten und die Kosten für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.

Quelle: Stiftung Warentest 

 

22.08.2006


Strompreise sind im Großhandel um gut ein Drittel gestiegen

Die Großhandelspreise für Strom haben nach Berechnungen des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) in der ersten Jahreshälfte erneut angezogen. So seien im ersten Halbjahr 2006 die durchschnittlichen Preise für Grundlast-Stromlieferungen für 2007 am Terminmarkt der deutschen Strombörse EEX im Vergleich zum Vorjahr um über ein Drittel gestiegen. Ähnliche Preisentwicklungen seien europaweit an allen Strombörsen zu beobachten gewesen und sind auf die insgesamt in der EU wachsende Stromnachfrage zurückzuführen, erläuterte VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller.

Der Preis am Großhandelsmarkt habe aber nur einen Anteil von rund 25 Prozent am Strompreis für Haushalte; etwa ein Drittel entfalle auf den Stromtransport. Den größten Anteil an der Stromrechnung eines Haushaltes haben mit rund 40 Prozent staatliche Steuern und Abgaben, so Meller weiter. Hinzu komme ab 1. Januar 2007 die Mehrwertsteuererhöhung mit drei Prozent.

Der Preis für Grundlastlieferungen im Jahr 2007 ist nach VDEW-Angaben um rund 37 Prozent gestiegen: das heißt er kletterte von durchschnittlich 39,86 Euro/Tsd. kWh Strom im Jahr 2005 auf durchschnittlich 54,62 Euro/Tsd. kWh in den ersten sechs Monaten dieses Jahres.

"Die an der Strombörse EEX erzielten Preise gelten inzwischen als Richtwerte für die gesamte Branche", erläutert der VDEW-Hauptgeschäftsführer. Mit ihrer stetig gewachsenen Liquidität sei die EEX zum Maßstab für den Stromgroßhandel in Deutschland geworden. In 2005 wurden rund 17 Prozent des deutschen Stromverbrauchs physisch am Spotmarkt der Strombörse in Leipzig gehandelt, so der VDEW.

An der EEX kaufen und verkaufen momentan 149 Handelsteilnehmer aus 19 Ländern Strom. 2005 sind insgesamt 602 Mrd. kWh am Spot- und Terminmarkt in Leipzig gehandelt worden. Das ist nach VDEW-Angaben mit einem Anstieg von 52 Prozent das beste Ergebnis seit dem Börsenstart 2002 gewesen.

Quelle: IWR / Stromtarife


 

 

04.08.2006


Stromriesen müssen Gebühren senken

Die Stromnetztöchter von EnBW, RWE und Eon müssen laut einer Verfügung der Bundesnetzagentur die Gebühren für die Nutzung ihrer Netze teilweise erheblich senken. Nachdem Vattenfall Europe bereits im Juni zu einem Kostenabschlag von 18 Prozent verpflichtet wurde, müssen die Netztöchter von RWE und EnBW Kürzungen von gut 9 bzw. 8 Prozent hinnehmen. Langfristig sollen mit den Entscheidungen der Bundesnetzagentur die Chancen für andere private Stromanbieter, wie z.B. GENO Strom, verbessert werden und die Strompreise auch für die Haushalte sinken. In nächster Zeit wird über die Anträge von rund 200 weiteren Verteilnetzbetreibern entschieden.

Quelle: Stuttgarter Zeitung

 

01.08.2006


Der Einfluss erneuerbarer Energien auf den Strompreis ist gering

Die Förderung erneuerbarer Energien hat wenig Einfluss auf die Höhe der Strompreise. Nur ca. 3 % der Preishöhe lassen sich darauf zurückführen. Den mit Abstand größten Kostenfaktor stellen mit einem Preisanteil von ca. 30 - 35 % Entgelte für die Netznutzung dar. Danach erst folgen die Stromproduktion und der Stromvertrieb mit ca. 25 %. Weitere Preisbestandteile sind die Mehrwertsteuer, die Ökosteuer, die Konzessionsabgabe, Messkosten und die Kosten für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.

Quelle: Stiftung Warentest