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18.12.2009
Interessant: Die Zusammensetzung des Strompreises für Haushaltskunden
Der Strompreis für Haushaltskunden besteht allein zu rd. 40 Prozent aus Steuern und
Abgaben, weitere 35 Prozent entfallen auf Entgelte für die Nutzung der Stromnetze und
nur 25 Prozent werden durch Großhandelspreise und Vertriebskosten unmittelbar vom
Markt beeinflusst.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Begriffe erläutert:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Umlage, mit der die Energieerzeugung
aus erneuerbaren Energien, z.B. Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik, gefördert
wird.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert mit der entsprechenden Umlage
die Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, wie beispielsweise Block-
heizkraftwerke oder Brennstoffzellenheizungen.
Die Konzessionsabgabe wird von den Kommunen als Entgelt für eingeräumte
Nutzungs- und Wegerechte verlangt, wenn für den Bau und Betrieb von Stromnetzen
öffentliche Straßen und Plätze benutzt werden.
Die Stromsteuer, als Ökosteuer auch Thema bei den Benzinpreisen, ist eine Abgabe
zur Förderung klimapolitischer Ziele, soll aber auch zur Stabilisierung des Rentenbei-
tragssatzes dienen.
Die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 19 %.
Quelle: GENO Strom / AEW

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